TENS Geräte von der Krankenkasse können von zu Hause aus zur Schmerztherapie und Nervenstimulation verwendet werden.
Die transkutane elektrische Nervenstimulation, kurz TENS, hilft dabei Schmerzen effizient zu bekämpfen. In Kombination mit EMS, die Abkürzung für die elektrische Muskelstimulation, werden die betroffenen Muskelgruppen gleichzeitig kontrahiert, gekräftigt und gelockert. Des Weiteren können die Muskeln entspannen und das Muskelgewebe wird besser durchblutet.
Hier in unserer Vergleichstabelle können Sie die besten TENS Geräte direkt vergleichen und schnell und einfach eine Kaufentscheidung treffen.
TENS Geräte von der Krankenkasse in Anspruch nehmen
Als versicherte Person können bestimmte Geräte zur Behandlung gemietet oder gekauft werden, wobei die Kosten von der Krankenversicherung getragen werden. Hierzu gehören unter anderem TENS Geräte, welche zur Schmerzbehandlung akuter und vor allem chronischer Krankheiten Einsatz finden. Dazu können beispielsweise Beschwerden bei Fußheberschwäche, Rheuma, Migräne, Tinnitus und Inkontinenz zählen. Teilweise sind daneben auch TENS Behandlungen zur Rehablition nach Operationen, zum Beispiel am Knie oder am Rücken, förderbar.
Je nach Behandlung und Erkrankung gibt es Pflichtleistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung erfüllen muss. Die Kosten für bestimmte Geräte, wie TENS Geräte, werden dann per Gesetz von der Grundversicherung bis zu einem gewissen Rechnungsbetrag übernommen. TENS Geräte von der Krankenkasse können entweder gekauft oder gemietet werden, das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Sie werden zu 100% bei Verordnung eines Arztes von der Krankenkasse übernommen. Hierzu ist es wichtig, dass der Patient seiner Krankenkasse die Verordnung zusendet.
Es gibt Geräte, die nach längerer Gebrauchszeit (mehr als 6 Monate) automatisch und ohne das Aufkommen von Mehrkosten zum Eigentum des Patienten werden. Im Internet gibt es bereits Mietservice-Unternehmen, die die Elektrotherapiegeräte für die Schmerzlinderung ausleihen. Hierzu verordnet der Arzt eine genaue Dauer für die Nutzung. Wenn das Ziel der TENS-Behandlung erreicht ist, wird das Gerät zurückgesendet. Für die Nutzung muss der Patient, Therapeut oder Arzt ein Bestellformular ausfüllen und absenden, meistens geschieht dies online. Das Gerät wird im Anschluss an die angegebene Adresse geliefert und steht zum Einsatz bereit.
Es gibt eine Gegenstände- und Mittel-Liste, die der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. In der Liste sind die Geräte aufgelistet, die von der Krankenkasse voll oder teilweise getragen werden. Der Umfang der Kostenvergütung ist in der Liste festgelegt. Außerdem in der Liste ersichtlich ist, wie hoch der höchste zu vergütende Betrag inklusive Mehrwertsteuer ist.
Falls Mehrkosten anfallen sollten, müssen diese von der versicherten Person getragen werden. Voraussetzung ist, dass die Geräte der vom Hersteller publizierten Produktbeschreibung entsprechen. Außerdem müssen die TENS Geräte von einem Arzt verordnet sein. TENS Geräte gehören zu der Kategorie „Nervenstimulationsgeräte“ und können entweder gemietet oder gekauft werden.
Es gibt noch einige andere Voraussetzungen, die zu erfüllen sind: Das Gerät muss zum Beispiel ein ausgeschriebenes Medizinprodukt sein, es muss in Deutschland oder in einem anderen EU-Land (je nach Prüfsiegel unterschiedlich) gekauft worden sein und die TENS-Behandlung muss vom behandelnden Arzt als notwendig empfunden werden.
Damit das TENS Gerät auch alleine Zuhause benutzt werden darf, muss der Arzt dies ebenfalls gutheißen. Hierzu muss der Versicherte vom Physiotherapeuten oder Arzt in die korrekte Benutzung des Elektrostimulators eingewiesen werden. TENS Geräte von der Krankenkasse sind Medizinprodukte, die alle Voraussetzungen als Therapie-Geräte erfüllen.